
Fixkostenzuschüsse – Anträge ab 20. Mai möglich
Über den sogenannten Corona-Hilfsfonds werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen gewährt, die durch die Ausbreitung von COVID-19 im Zeitraum 16.03.2020 – 15.09.2020 Umsatzausfälle erleiden (Fixkostenzuschüsse).
Hier die wichtigsten Eckpunkte der Fixkostenzuschussrichtlinie in der derzeitigen Fassung:
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und können ab 20. Mai über FinanzOnline beantragt werden.
Begünstigte Unternehmen bekommen zwischen 25% und 75% ihrer Fixkosten bezuschusst, wenn der Umsatzeinbruch wegen COVID-19 mindestens 40% beträgt.
Unter Fixkosten fallen im Sinne der Fixkostenzuschussrichtlinie ausschließlich Aufwendungen aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die im Zeitraum 16.03.2020 – 15.09.2020 entstehen:
- Geschäftsraummieten und Pacht,
- betriebliche Versicherungsprämien,
- Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen,
- Finanzierungskostenanteil der Leasingraten,
- betriebliche Lizenzgebühren,
- Aufwendungen für Strom, Gas und Telekommunikation,
- Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware,
- ein angemessener Unternehmerlohn,
- Personalaufwendungen, die ausschließlich für die Bearbeitung von krisenbedingten Stornierungen und Umbuchungen anfallen und
- Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen.
Auch der Wertverlust bei verderblicher oder saisonaler Ware wird abgefedert.
Im Zeitraum 16.03.2020 – 15.09.2020 können Zuschüsse für bis zu drei Monate gewährt werden:
- Option 1 - Quartalsweise: das 2. Quartal 2020 wird mit dem entsprechenden Quartal des Vorjahres verglichen.
- Option 2 - Monatsweise: aus sechs Betrachtungszeiträumen zwischen 16.03.2020 – 15.09.2020 sind drei zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume auszuwählen:
- Betrachtungszeitraum 1: 16.03.2020 bis 15.04.2020
- Betrachtungszeitraum 2: 16.04.2020 bis 15.05.2020
- Betrachtungszeitraum 3: 16.05.2020 bis 15.06.2020
- Betrachtungszeitraum 4: 16.06.2020 bis 15.07.2020
- Betrachtungszeitraum 5: 16.07.2020 bis 15.08.2020
- Betrachtungszeitraum 6: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Der Fixkostenzuschuss ist nach der Höhe des Umsatzausfalls gestaffelt und wird nur dann gewährt, wenn der Fixkostenzuschuss mindestens EUR 2.000,- beträgt. Staffelung des Fixkostenzuschusses:
- 25% der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von 40-60%;
- 50% der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80% und
- 75% der Fixkosten bei einem Umsatzausfall von über 80%.
Der Fixkostenzuschuss muss mindestens EUR 2.000,- betragen und ist mit maximal EUR 90 Mio. begrenzt.
Anträge (über FinanzOnline) können ab 20.05.2020 und bis spätestens 31.08.2021 gestellt werden, wobei die Auszahlung in drei Tranchen beantragt werden kann:
- Tranche 1: Beantragung ab 20.05.2020
- Auszahlung von höchstens 1/3 des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis bestmöglicher Schätzung von Umsatzausfall und Fixkosten.
- Der Wertverlust saisonaler Ware ist noch nicht zu berücksichtigen.
- Tranche 2: Beantragung ab 19.08.2020
- Auszahlung von zusätzlich höchstens 1/3 des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis bestmöglicher Schätzung von Umsatzausfall und Fixkosten.
- Der Wertverlust saisonaler Ware ist zu berücksichtigen, sofern dieser nachgewiesen werden kann.
- Tranche 3: Beantragung ab 19.11.2020
- Auszahlung des restlichen voraussichtlichen Fixkostenzuschusses auf Basis von qualifizierten Daten aus dem Rechnungswesen.
- Es sind gegebenfalls inhaltliche Korrekturen für die bereits ausgezahlten Tranchen zu erfolgen.
Andere Förderungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise geleistet werden (z.B. der Härtefall-Fonds), werden dem Zuschuss angerechnet.
Neugründer/-Innen können die Umsatzausfälle anhand einer Planungsrechnung darstellen.
Weiterführende Links:
Fixkostenzuschussrichtlinie: https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:5fb0d78b-1020-4361-b48c-8d9fdef7322b/Fixkostenzuschussrichtlinie.pdf
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Fixkostenzuschusses!
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